Rechtsprechung
BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 283 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8 StGB
Untreue; Bankrott (Aufgabe der Interessentheorie) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abweichen der Rechtsprechung von der sog. "Interessentheorie" aufgrund der entstehenden Ungleichbehandlung von Einzelkaufleuten und GmbH-Geschäftsführern; Anwendung der "Interessenformel" zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Bankrotttatbestands bei ...
- Judicialis
StGB § 78b Abs. 4; ; StGB § 242; ; StGB § 246; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 266 Abs. 2; ; StGB § 283
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweichen der Rechtsprechung von der sog. "Interessentheorie" aufgrund der entstehenden Ungleichbehandlung von Einzelkaufleuten und GmbH-Geschäftsführern; Anwendung der "Interessenformel" zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Bankrotttatbestands bei ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Abweichen der Rechtsprechung von der sog. "Interessentheorie" aufgrund der entstehenden Ungleichbehandlung von Einzelkaufleuten und GmbH-Geschäftsführern; Anwendung der "Interessenformel" zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Bankrotttatbestands bei ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 373
- StV 2010, 25
- JR 2011, 42
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.12.1991 - 5 StR 361/91
Zulässigkeit der Ermittlung schwarz zugekauften Mineralöls allein anhand des …
Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann nach dieser Auffassung zwar Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie; vgl. nur BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207). - BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81
Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln - …
Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann nach dieser Auffassung zwar Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie; vgl. nur BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207). - BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99
Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete …
Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann nach dieser Auffassung zwar Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie; vgl. nur BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207).
- BGH, 06.11.1986 - 1 StR 327/86
Eigennütziges Handeln des Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann nach dieser Auffassung zwar Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie; vgl. nur BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207). - BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie); …
Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Mit Beschluss vom 10. Februar 2009 im Verfahren 3 StR 372/08 hat nun der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Argumente angeführt, die für ein Abweichen der Rechtsprechung von der "Interessentheorie" sprechen könnten (BGH NStZ 2009, 437, 439). - BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; …
Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Denn der Generalbundesanwalt hat nur die Änderung des Schuldspruchs, nicht aber die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt (BGH NJW 2007, 2647).
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11
Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB; …
Zudem wird angesichts der besonderen Insolvenzanfälligkeit von in der Rechtsform der GmbH betriebenen Unternehmen der Schutzzweck der Insolvenzdelikte konterkariert (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 4;… SK-StGB/Hoyer, § 283 Rn. 103 (Stand: März 2002);… MünchKommStGB/Radtke, 1. Aufl., Vor §§ 283 ff. Rn. 55). - BGH, 30.08.2011 - 3 StR 228/11
Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Untreue zum Nachteil einer GmbH …
Der Senat neigt weiter dazu, die Abgrenzung zwischen den Insolvenzdelikten der §§ 283 ff. StGB und der Untreue nach § 266 StGB nicht mehr nach der Interessenformel vorzunehmen, sondern maßgeblich daran anzuknüpfen, ob der Vertreter im Sinne des § 14 StGB im Geschäftskreis des Vertretenen tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227 f.; Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 4). - BGH, 15.12.2011 - 5 StR 122/11
Verletzung der Buchführungspflicht; Bankrott; Interessentheorie
Nach den Grundsätzen dieser - vom 3. Strafsenat im Rahmen eines Anfrageverfahrens jüngst in Frage gestellten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 4) - Rechtsprechung ist für die Strafbarkeit des Vertreters einer juristischen Person nach § 283 StGB erforderlich, dass er zumindest auch im Interesse des Geschäftsherrn handelt (vgl. § 14 StGB); liegen hingegen beim Vertreter ausschließlich eigennützige Motive vor, so scheidet eine Bestrafung wegen Bankrotts neben einer möglichen Strafbarkeit wegen Untreue aus (…vgl. nur Fischer, StGB, 58. Aufl., § 283 Rn. 4d mwN). - BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11
Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie (Untreue; Bankrott; …
Mit Beschluss vom 1. September 2009 im Verfahren 1 StR 301/09 hat der 1. Strafsenat dies klar zum Ausdruck gebracht.